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Strom und Energie für Lüneburg

Kündigung des Stromanbieters

Bei einem Wechsel des Stromanbieters übernimmt üblicherweise der neue Anbieter die Kündigung des vorherigen Versorgers für den Kunden, das trifft vor allem dann zu, wenn der Kunde vor dem Wechsel den Strom noch von seinem ursprünglichen Stromversorger, der für die Grundversorgung verantwortlich ist, bezieht. Daher ist eine Kündigung durch den Stromkunden selbst in den meisten Fällen nicht notwendig. Sollte aber der bisherige Stromversorger eine Preiserhöhung ankündigen, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen sind die Kündigungsfristen meistens sehr kurz, oft nur 14 Tage. Damit keine unnötigen Verzögerungen entstehen, sollte der Vertrag dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Kunden selbst gekündigt werden. Dem neuen Stromanbieter muss beim Vertragsabschluss mitgeteilt werden, dass die Kündigung schon durch den Kunden selbst erfolgt ist.

Bedingungen

Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss vom Stromversorger innerhalb von 2 Wochen bestätigt werden. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines Sonderkündigungsrechts wegen einer angekündigten Strompreiserhöhung, muss darauf in dem Kündigungsschreiben unbedingt hingewiesen werden. Wer vor der Kündigung schon einmal den Stromanbieter gewechselt hat, kann, um sicher zu gehen, die Kündigung auch selbst vornehmen. Die Kündigungsfrist für unbefristete Energielieferverträge bei einem Grundversorger beträgt einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Wurde aber bereits einmal ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter vollzogen, so gelten die mit diesem vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Da solche Verträge häufig befristet sind, ist darauf zu achten, dass sie rechtzeitig vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, weil sie sich ansonsten meistens um ein ganzes Jahr verlängern.

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